„Sachwerte schützen vor Inflation“ – dieser Satz ist so verbreitet wie verkürzt. Richtig ist der Kern: Sachwerte hängen an realen Gütern, nicht an einem nominalen Zahlungsversprechen. Steigt das Preisniveau, können ihre Preise mitsteigen.
Ebenso richtig ist die Einschränkung: Dieser Zusammenhang ist langfristig und unzuverlässig im Timing – kein Automatismus, auf den man sich Jahr für Jahr verlassen könnte.
Der Blick auf die Daten, Anlageklasse für Anlageklasse:
- Gold: Über sehr lange Zeiträume hat Gold seine Kaufkraft bemerkenswert gehalten. Über einzelne Jahre und selbst Jahrzehnte ist der Zusammenhang mit der Inflationsrate jedoch schwach – nach 1980 fiel Gold trotz Inflation über Jahre.
- Immobilien: Mieten und Baukosten folgen dem Preisniveau tendenziell; Zinsen wirken jedoch stark gegenläufig auf die Preise, wie die Zinswende 2022/23 gezeigt hat.
- Aktien/Unternehmensbeteiligungen: Auch sie sind Sachwerte – Unternehmen können Preise anpassen. Historisch gehören breite Aktienmärkte langfristig zu den wirksamsten Kaufkrafterhaltern, mit entsprechenden Schwankungen.
Präziser als „Inflationsschutz“ ist der Begriff langfristiger Kaufkrafterhalt mit Schwankungsrisiko. In moderaten Inflationsphasen schlagen produktive Sachwerte (Aktien, vermietete Immobilien) Gold meist; in Vertrauenskrisen des Geldsystems und bei negativen Realzinsen spielte Gold historisch seine Stärken aus. Da niemand die kommende Phase kennt, ist die Kombination mehrerer Sachwertarten robuster als die Wette auf eine.
Nicht vergessen: Der wirksamste „Inflationsschutz“ für viele Haushalte ist unspektakulär – überhöhte Liquiditätsbestände abbauen, die real garantiert verlieren, und Kosten der Geldanlage senken.
Sachwerte schützen nicht vor Inflation wie ein Schirm vor Regen – eher wie ein Wald: langfristig, unregelmäßig, aber substanziell.
Drei Fragen zur Selbstprüfung. Wählen Sie eine Antwort – die Erklärung erscheint sofort.
01Wie zuverlässig gleicht Gold die Inflation Jahr für Jahr aus?
02Warum zählen auch Aktien zu den Sachwerten?
03Was zeigte die Zinswende 2022/23 in Bezug auf Immobilien?