Zwei Steuerarten sind für Edelmetallanleger relevant: die Umsatzsteuer beim Kauf und die Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinne beim Verkauf.
- Anlagegold ist umsatzsteuerfrei: Goldbarren und gängige Goldanlagemünzen werden ohne Mehrwertsteuer verkauft.
- Silber, Platin, Palladium sind umsatzsteuerpflichtig: Bei vielen Silbermünzen mildert die Differenzbesteuerung des Händlers (Steuer nur auf die Marge) den Aufschlag; Barren werden regulär besteuert.
Beim Verkauf physischer Edelmetalle greift die Systematik des privaten Veräußerungsgeschäfts (§ 23 EStG):
- Haltefrist über 12 Monate: Der Gewinn ist einkommensteuerfrei – unabhängig von der Höhe.
- Verkauf innerhalb von 12 Monaten: Gewinne sind steuerpflichtig, wenn alle privaten Veräußerungsgewinne des Jahres zusammen die Freigrenze von 1.000 € erreichen (Freigrenze, nicht Freibetrag: ab 1.000 € ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, mit dem persönlichen Steuersatz).
- Nachweis: Kaufbelege dokumentieren Anschaffungszeitpunkt und -preis – ohne sie wird die Haltefrist schwer belegbar.
Wertpapierbasierte Edelmetallanlagen folgen anderen Regeln: ETCs, Zertifikate und Fondsanteile unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) – hier hilft der Sparer-Pauschbetrag (1.000 € pro Person, 2.000 € bei Zusammenveranlagung) mit Freistellungsauftrag. Für bestimmte physisch hinterlegte Gold-ETCs mit Auslieferungsanspruch (z. B. Xetra-Gold) hat der Bundesfinanzhof die Behandlung wie physisches Gold bestätigt – nach über einjähriger Haltedauer steuerfrei. Die Einordnung hängt am konkreten Produkt.
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nur mit Gewinnen derselben Art verrechenbar. Und: Der steuerfreie Verkauf nach Haltefrist entbindet nicht von den Regeln des Geldwäschegesetzes beim Handel (siehe Thema Anonymer Goldkauf).
Alle Angaben allgemein, ohne Gewähr, Rechtsstand 2026. Ihre konkrete Situation gehört in die Hände einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters – dieser Artikel ist keine Steuerberatung.
Ein Jahr Geduld macht beim physischen Edelmetall steuerlich oft den entscheidenden Unterschied – der Beleg dazu gehört in die Ablage.
Drei Fragen zur Selbstprüfung. Wählen Sie eine Antwort – die Erklärung erscheint sofort.
01Wie werden Gewinne aus dem Verkauf physischen Goldes nach 14 Monaten Haltedauer besteuert?
02Was gilt für die 1.000-€-Grenze bei Verkäufen innerhalb eines Jahres?
03Welche Steuer betrifft den Kauf von Silberbarren?